1. Vertrag
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung, Auftragsbestätigung oder angenommene Offerte vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.
Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Homeclean Service.
Homeclean Service darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.
2. Pflichten ( Homeclean Service )
Homeclean Service verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern es möglich ist spezielle Dinge zu reinigen, ohne dass das Inventar Schaden trägt. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von Homeclean Service versursacht werden, haftet Homeclean Service .
Homeclean Service haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von Homeclean Service nicht gehaftet.
Wenn ein Eigentümer einer Wohnung oder einem Haus den Bodenbelag speziell gereinigt haben möchte, also maschinell oder mit einem Dampfreinigung, muss der Eigentümer an Homeclean Service einen klaren Auftrag dafür erteilen. Wenn dies nicht klar in Auftrag gegeben wird, wird der Boden normal gesaugt und feucht gewischt. Wenn kein klaren Auftrag vom Eigentümer erteilt wird, haftet Homeclean Service KLG in Keinster Weise.
Homeclean Service kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
3. Pflichten Vertragspartner
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch Homeclean Service , haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Homeclean Service ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.
Sollte durch die Leistungserbringung von Homeclean Service in irgend einer Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.
4. Gewährleistung
Die durch Homeclean Service erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach einem Werktag sorgfältig zu prüfen. Evt. Mängel sind sofort oder spätestens 1 Werktag nach der Reinigung schriftlich zu melden. Mängel was die Reinigung betrifft, die nach dieser Frist gemeldet werden haftet Homeclean Service nicht mehr. Die Abnahmegarantie ist nur gültig am gleichen Tag der Reinigung und am nächsten Werktag und Homeclean Service muss bei der Übergabe anwesend sein.
Bei einer Abnahmegarantie ist Homeclean Service anwesend bei der Übergabe der Wohnung, und reinigt allfällige Mängel gleich nach. Den Termin der Wohnungsabgabe muss der Mieter oder Eigentümer, Homeclean Service mitteilen, ist dies nicht der Fall haftet Homeclean Service in keinster Weise.
Die Gewährleistungspflicht von Homeclean Service entfällt, wenn der Vertragspartner die von Homeclean Service erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.
5. Verrechnung der Leistung
Die von Homeclean Service erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen.
Bei Endreinigungen, wird 100% Vorkasse oder 50% Anzahlung verlangt. Der Restbetrag ist sofort oder 10 Tage netto zu begleichen, so wie es mit dem Kunden vereinbart wurde.
Für Mahnungen verrechnet Homeclean Service einen Betrag von zusätzlich CHF. 50.- für den Mehraufwand
Wenn es zu einer Betreibung kommt, werden alle Betreibungs- und Mehrkosten vollumfänglich dem Kunden verrechnet.
Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.
Bei regelmässigen Reinigungen in einem Privathaushalt, sind folgende Reinigungen NICHT dabei:
- Badezimmer: Spiegelschrank von innen
- Kleiderschrank
- Nachttisch Schubladen von innen
- Küche: alle Schränke von innen / Backofen innen / Geschirrspülmaschine von innen
6. Schlüsselabgabe
Der Kunde übergibt Homeclean Service 1 Schlüssel seiner Haushaltung. Homeclean Service verpflichtet sich mit dem Erhalt der Schlüssel zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden betrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt ausserhalb der vereinbarten Zeiten für Homeclean Service und deren Beschäftigte strengstens untersagt. Zusätzlich ist Homeclean Service dafür besorgt, dass der Schlüssel sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben wird.
7. Kündigung
Ein regelmässigen Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.
Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner von Homeclean Service 50% des Auftragsvolumens.
Ein einmaliger Auftrag wie Umzugsendreinigungen kann schriftlich mit Brief oder per E-Mail bis 2 Monate vor Auftragsausführung ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden. Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner Homeclean Service bis ein Monat vor Ausführung 20% des Auftragsvolumens, bis 8 Tage vor Ausführung 40% und danach 50% des Auftragsvolumens. Einmalige Aufträge, die innerhalb von 8 Tagen vor Auftragsbeginn vereinbart wurden, werden bei einer Kündigung zu 100% verrechnet. Im gegenseitigen Einverständnis, können Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen.
Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende Leistungen, kann dieser jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.
Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand von Homeclean Service ist Zürich. Meine Reinigungsfirma kann jedoch ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Es gilt das Schweizerische Recht.
Homeclean Service KLG
Manuela Widmer und
Sandra Gmür
Steinacherstrasse 2
8630 Rüti ZH
+41 76 378 79 79 / +41 79 734 86 01
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